Einreisebestimmungen Neuseeland

Einreisebestimmungen für CH-Bürger

Für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten wird eine Elektronische Einreisegenehmigung (ETA) benötigt, für längere Aufenthalte ein elektronisches Visum (eVisa). Die ETA- resp. eVisa-Einholung muss im Voraus online erfolgen, eine Einholung bei Ankunft (Visa on arrival) ist nicht möglich.
Es muss mit dem Reisepass gereist werden, welcher für die ETA/eVisa-Einholung benutzt wird. Der Reisepass muss mindestens 3 Monate über das Ausreisedatum gültig, unbeschädigt und unterschrieben sein sowie mindestens 2 leere Seiten enthalten.

Info: Die meisten Länder verlangen, dass bei Einreise ein Rück- oder Weiterreiseticket sowie ausreichende Geldmittel vorgewiesen werden können.

Aufenthalt mit ETA

Bedingungen für Einreise mit ETA:
- Aufenthalt von max. 3 Monaten
- Einreise zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken
- Einreise auf dem Luft- oder Seeweg

Die ETA-Genehmigung muss spätestens 72h vor Reisebeginn eingeholt werden und berechtigt zu mehreren Einreisen innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung.

Die ETA-Genehmigung wird auch für den Transit (Umsteigen am Flughafen und Weiterreise in ein Drittland, ohne den Transit-Bereich zu verlassen) benötigt. Der Transit ist nur über den internationalen Flughafen in Auckland möglich und die Umsteigezeit in Auckland darf 24h nicht überschreiten.

Aufenthalt mit eVisa

Für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten wird ein eVisa benötigt. Die Visa-Gültigkeit beginnt ab dem gewählten Einreisedatum. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 9 Monate, diese kann vor Ort um weitere 3 Monate verlängert werden.

Wichtig

Frühestens 24h vor der Abreise nach Neuseeland muss zudem für alle Reisenden (einschliesslich Kinder) das Einreiseformular "The New Zealand Traveller Declaration" ausgefüllt werden. Dies kann entweder bei Ankunft in Neuseeland von Hand erledigt werden oder im Voraus online.
Vorgehen: Die Registrierung erfolgt auf https://www.travellerdeclaration.govt.nz/ oder über die NZTD-App. Die digitale Erklärung ist mit dem Reisepass verknüpft und wird bei der Einreise am eGate oder durch einen Grenzbeamten überprüft. Es wird kein QR-Code generiert und die Erklärung muss nicht ausgedruckt werden.

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